Allgemeine Geschäftsbedingungen der Einkaufsgesellschaft freier Tankstellen mbH

 

§ 1 Allgemeine Bedingungen


(1) Für alle Verkäufe und Lieferungen, auch solche aus künftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgeblich. Abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden und Zusicherungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
(2) Einkaufsbedingungen unserer Kunden haben keine Gültigkeit für uns, soweit sie von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluß


(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(3) An Zeichnungen, Abbildungen und Unterlagen unserer Vertragsangebote behalten wir uns alle Rechte vor.

 

§ 3 Preise, Frachtkosten


(1) Die in unserem Katalog genannten Preise gelten rein netto ab Herstellungsort zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Das gilt auch, wenn Herstellungsort und Firmensitz der EFT GmbH auseinanderfallen. Dem Auftrag liegen unsere Preise am Tage der Auftragsbestätigung zugrunde
(2) Die Übernahme der Versandkosten durch uns erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung. Mehrkosten für Eilgut, Expresslieferung und andere besondere Versendungsformen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
(3) Die Kosten für die Verpackung trägt der Auftraggeber. Sie sind in dem vereinbarten Preis nicht enthalten.
(4) Die jeweils gültigen Preise zu den Waren im EFT-Verkaufsprogramm werden auf einer besonderen Preisliste geführt und dem Katalog beigelegt. Gültig ist jeweils die letzte Preisliste bis auf Widerruf oder Erscheinen einer neuen Preisliste.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen


(1) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen netto.
Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen.
(2) Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen zahlungshalber angenommen. Wechsel- bzw. Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
(3) Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz berechnet. Soweit der Käufer gemahnt wird, behalten wir uns vor, eine Mahngebühr in Höhe von EUR 2,50 (1. Mahnung), EUR 5,- (2. Mahnung) bzw. EURO 10,– (3. Mahnung) zu erheben.
(4) Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist eine Aufrechnung oder eine Geltendmachung von Pfand- und Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit wir Gegenforderungen ausdrücklich anerkennen oder diese gerichtlich festgestellt sind.

 

§ 5 Lieferung und Lieferfrist


(1) Die Lieferung erfolgt ab Sitz unserer Firma oder ab Herstellungsort. In beiden Fällen erfolgt die Lieferung auf Kosten und Gefahr des Käufers. Eine notwendige Transportversicherung geht zu Lasten des Käufers
(2) Liefertermine sind unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig.
(3) Bei Lieferverzug kann uns der Käufer eine angemessene Nachfrist setzten. Die Nachfrist beträgt mindestens 10 Tage. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
(4) Anderweitige Ansprüche, insbesondere ein Ersatz des Verzugsschadens oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits oder unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. In diesem Fall ist der Schadensersatzanspruch auf den Rechnungsnettowert der Ware begrenzt.
(5) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen u. ä., auch wenn sie bei unseren Lieferanten eintreten - haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung wegen des noch nicht erfüllten Teils um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt, Abtretung


(1) Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware geht - unabhängig vom Bestehen eines Kontokorrentverhältnisses - erst mit vollständiger Zahlung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Käufer und uns, bei Hereinnahme von Wechseln und Schecks erst mit deren Einlösung in das Eigentum des Käufers über.

 

§ 7 Gerichtsstand, Deutsches Recht


(1) Die Vertragsparteien vereinbaren, sofern es sich um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechtes oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt, ausdrücklich Bonn als Gerichtsstand für alle Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag. Gleiches gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
(2) Ersatzweise gilt der besondere Gerichtsstand des Erfüllungsortes im Sinne des § 29 Zivilprozessordnung als vereinbart, der sich aus der Natur des Schuldverhältnisses ergibt, wonach der Mietpreis am Ort des Grundstücks zu zahlen ist.
(3) Der Gerichtsstand Bonn gilt auch für das streitige Mahnverfahren. Sobald das Mahnverfahren in das streitige Verfahren übergeht und von Amts wegen eine Abgabe an das sachlich zuständige Gericht des allgemeinen Gerichtsstandes des Schuldners erfolgt, ist Antrag auf Weiterverweisung an das sachlich zuständige Gericht in Bonn zu stellen.